Informationen zum bilingualen deutsch-englischen Unterricht
Was bedeutet "Bilingualität"?
Was spricht dafür?
Welche Voraussetzungen sollten die Schüler/innen für das bilinguale System mitbringen?
Wer wird in das bilinguale System aufgenommen?
Wo sind weitere Informationen erhältlich?
Sekundarstufe I:
- verstärkter Englischunterricht in den Klassen 5 und 6
- Klasse 5: 7 Wochenstunden (statt 5 Wochenstunden)
- Klasse 6: 6 Wochenstunden (statt 4 Wochenstunden)
- englischsprachiger Unterricht in folgenden Sachfächern in den Klassen 7 bis 10
- Klasse 7: Beginn des ersten Sachfaches in englischer Sprache mit 3 Wochenstunden (statt 2) voraussichtlich Biologie, durchgehend unterrichtet bis Klasse 10 einschließlich
- Klasse 8: Beginn des zweiten Sachfaches in englischer Sprache mit 3 Wochenstunden (statt 2);
voraussichtlich Politik; auch in Klasse 10
- Klasse 9: Beginn des dritten Sachfaches in englischer Sprache mit 2 Wochenstunden; voraussichtlich Geschichte; auch in Klasse 10
aber: Die Leistungsbewertung im Sachfach (Biologie, Politik, Geschichte) bezieht sich in erster Linie auf fachbezogene Kenntnisse und nicht auf sprachliche Fertigkeiten
Sekundarstufe II:
- Englisch wird als Leistungskurs weitergeführt und ist damit Abiturfach
- ein bilinguales Sachfach wird als Grundkurs bis zum Abitur geführt und ist schriftliches oder mündliches Abiturfach
Englisch ist heute Weltsprache, d. h. wer beruflich erfolgreich sein möchte, muss bereits heute und noch mehr in der Zukunft über gute Englischkenntnisse verfügen. Aber auch im privaten Bereich (Reisen, Informationsbeschaffung, Unterhaltung u. a.) spielt Englisch eine zunehmend wichtige Rolle.
Der bilinguale Unterricht berücksichtigt die damit verbundenen Anforderungen in verstärktem Maße; er fördert über den normalen Englischunterricht hinaus
- die Sprachkompetenz (Fähigkeit, sich in mündlicher und schriftlicher Form angemessen auszudrücken)
- die interkulturelle Kompetenz (Fähigkeit, Sprecher des anglo-amerikanischen Sprachraums besser in ihrem Handeln zu verstehen, Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern besser einzuschätzen und sich darauf einzustellen)
- die Studien- und Berufskompetenz (Fähigkeit, wirtschaftliche, politische und wissenschaftlich-technische Sachverhalte in der Fremdsprache zu verstehen, zu verarbeiten und darzustellen)
- gute sprachliche Leistungen in der Muttersprache
- Interesse an Sachkundefächern
- Lernbereitschaft und selbstständiges Lernen
- Konzentrationsfähigkeit
- Lese- und Erzählfreude
- Bereitschaft, längerfristige Ziele anzustreben und zusätzliche Anstrengungen dafür zu akzeptieren
aber: Wenn sich im Einzelfall herausstellt, dass der Schüler trotz der zunächst positiven Einschätzung der Voraussetzungen mit dem bilingualen System überfordert ist, ist ein Wechsel in eine andere Klasse möglich. Es wird jedoch von einem "Probelauf" abgeraten, wenn Zweifel an den Voraussetzungen bestehen, da das Verlassen des vertrauten Klassenverbandes mit neuen Problemen verbunden sein kann.
- Schüler mit einem guten Grundschulzeugnis
- Schüler, die die übrigen oben genannten Voraussetzungen erfüllen
aber: Wenn die Anzahl der Interessenten die Kapazität einer Klasse übersteigt, muss nach entsprechenden Beratungsgesprächen letztendlich das Los über die Aufnahme entscheiden, da die Genehmigung der Bilingualität durch die Schulaufsicht nur für eine Klasse je Jahrgangsstufe gilt. Im vergangenen Jahr konnte infolge intensiver Beratungen auf ein Losverfahren verzichtet werden.
Bei der Schulleitung oder Frau Thumann (nach Terminvereinbarung)
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