Sozialwissenschaften wird als "Integrationsfach" unterrichtet. Den fachwissenschaftlichen Hintergrund bilden drei Teildisziplinen: Soziologie, Politologie, Wirtschaftswissenschaften.
Lernbereiche des sozialwissenschaftlichen Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind
nach den Richtlinien:
Aus personellen Gründen wird Sozialwissenschaften zur Zeit nur als
Pflichtfach in der Jahrgangsstufe 13 angeboten.
Bezogen auf die fachspezifischen Methoden gilt:
Im Bereich der Grundkurse geht es um die Einführung und Einübung in fundamentale
Arbeitstechniken und Methoden (Mitarbeit an Gesprächen und Diskussionen, Gruppen,
Partner- und Einzelarbeit, Vorträge, Experimente, Simulationen, Arbeit mit Texten,
Statistiken, Schaubildern). Angeknüpft wird dabei vor allem an Kenntnisse und Erfahrungen
des Politik-Unterrichts (Sekundarstufe I).
Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einen
Kursabschnitt. Dabei bereiten sie - mit ansteigendem Niveau - auf Anforderungen und
Aufgabenstellungen der Abiturprüfung vor. Es sind drei Anforderungsbereiche zu
unterscheiden:
Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten
und die Beschreibung geübter Arbeitstechniken aus einem abgegrenzten Gebiet. Der Anforderungsbereich
II umfasst das selbständige Erklären und Anwenden des Verstandenen in
Zusammenhängen sowie das Anwenden sachadäquater Methoden, Arbeitstechniken und
Verfahrensweisen. Der Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige
Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu problembezogenen Urteilen und
Begründungen zu kommen wie auch Methoden zu beurteilen.
Bei Klausuren handelt es sich um materialgebundene Aufgaben mit gegliederter
Aufgabenstellung, die Leistungen in der Analyse, Darstellung und Erörterung erfordern.
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