INHALTLICHE UND METHODISCHE ANFORDERUNGEN IN DER SII

SOZIALWISSENSCHAFTEN

Sozialwissenschaften wird als "Integrationsfach" unterrichtet. Den fachwissenschaftlichen Hintergrund bilden drei Teildisziplinen: Soziologie, Politologie, Wirtschaftswissenschaften.


Lernbereiche des sozialwissenschaftlichen Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind nach den Richtlinien:

  1.      Soziale Gruppe und Individuum (Soziologie)
  2.      Konsum, Produktion und ihre Koordination (Wirtschaftswissenschaften)
  3.      Soziale Organisationen und Institutionen (Soziologie)
  4.      Moderne Industriegesellschaft und sozialer Wandel (Soziologie)
  5.      Wirtschaftspolitik  (Wirtschaftswissenschaften)
  6.      Das politische System der Bundesrepublik (Politologie)
  7.      Internationale Beziehungen (Politologie)

Die 7 Lernbereiche (mit Beispielen für die thematische Umsetzung) verteilen sich wie folgt auf die Jahrgangsstufen 11 bis 13:

11.I

11.II

12.I

12.II    

13.I

13.II

Aus personellen Gründen wird Sozialwissenschaften zur Zeit nur als Pflichtfach in der Jahrgangsstufe 13 angeboten.

Bezogen auf die fachspezifischen Methoden gilt:
Im Bereich der Grundkurse geht es um die Einführung und Einübung in fundamentale Arbeitstechniken und Methoden (Mitarbeit an Gesprächen und Diskussionen, Gruppen, Partner- und Einzelarbeit, Vorträge, Experimente, Simulationen, Arbeit mit Texten, Statistiken, Schaubildern). Angeknüpft wird dabei vor allem an Kenntnisse und Erfahrungen des Politik-Unterrichts (Sekundarstufe I).

 

Klausuranforderungen Sozialwissenschaften (zur Zeit nicht relevant, s.o.)

Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einen Kursabschnitt. Dabei bereiten sie - mit ansteigendem Niveau - auf Anforderungen und Aufgabenstellungen der Abiturprüfung vor. Es sind drei Anforderungsbereiche zu unterscheiden:
Der Anforderungsbereich I umfasst  die Wiedergabe von Sachverhalten und die Beschreibung geübter Arbeitstechniken aus einem abgegrenzten Gebiet. Der Anforderungsbereich II umfasst das selbständige Erklären und Anwenden des Verstandenen in Zusammenhängen sowie das Anwenden sachadäquater Methoden, Arbeitstechniken und Verfahrensweisen. Der Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu problembezogenen Urteilen und Begründungen zu kommen wie auch Methoden zu beurteilen.
Bei Klausuren handelt es sich um materialgebundene Aufgaben mit gegliederter Aufgabenstellung, die Leistungen in der Analyse, Darstellung und Erörterung erfordern.

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