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Schulleitung
OStD Joachim P. Beilharz, Schulleiter
Keltenweg 14
53909 Zülpich
Tel.: 02252-9443-0
Fax: 02252-9443-20
E-Mail:
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Schulträger
Stadt Zülpich vertreten durch Bürgermeister Ulf Hürtgen
Markt 21
53909 Zülpich
Telefon: 02252/520
Telefax: 02252/52299
E-Mail:
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Quelle: JuraForum.de & bista.de - Disclaimer, Urteile, Gesetze, Rechtsanwälte & Übersetzer | Webhosting
Satzung
SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DES FRANKEN-GYMNASIUMS ZÜLPICH E. V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben; Verwendung der Einkünfte; Gemeinnützigkeit
- die Pflege der Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Schulträger,
- die Unterstützung der Schulinteressen in der Öffentlichkeit, die Unterstützung von kulturellen, sportlichen oder geselligen Veranstaltungen,
- die Kontaktpflege zu Ehemaligen,
- die Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler,
- die Anschaffung nicht vom Schulträger finanzierter Unterrichtsmittel oder deren Ergänzung sowie sonstiger, der Schule dienender Gegenstände und Materialien.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Verhalten dem Verein Schaden zugefügt hat.
Mitgliederversammlung. Während des Verfahrens ruht die Mitgliedschaft.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
§ 5 Vereinsorgane
- die Mitgliederversammlung
- der geschäftsführende Vorstand
- der erweiterte Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins; sie tritt jährlich einmal zusammen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der Gesamtausgabe des „Amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt Zülpich". Mitglieder, die nicht im Bereich der Stadt Zülpich wohnen, werden schriftlich eingeladen.
- alljährlich die Entgegennahme und Besprechung der Jahresberichte des Vorsitzenden und des Schatzmeisters,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl des Vorstandes,
- die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages,
- Satzungsänderungen,
- die Auflösung des Vereins.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins erfordern die Zustimmung von mindestens 75 % der erschienenen Mitglieder. Anträge zur Satzungsänderung müssen den Mitgliedern mit der Einladung bekanntgegeben werden.
§ 7 Vorstand
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Inkrafttreten
Adresse
Franken-Gymnasium Zülpich
Keltenweg 14
53909 Zülpich
Telefon: 02252/9443-0
Telefax: 02252/9443-20
E-Mail:
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