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Bereich: Bereichsübergreifende Konzepte
Am Franken-Gymnasium ist es so, dass der Lehrer oder die Lehrerin bei Leistungseinbrüchen bzw. Verhaltensauffälligkeiten zuerst das persönliche Gespräch mit dem betroffenen Schüler bzw. der Schüler und / oder den Eltern sucht. Ferner finden regelmäßig Elternsprechtage, Klassenelternabende und Einzelgesprächstermine statt.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 besteht zwischen der Förderschule in Bürvenich (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Wulf-Hundeck) und Frau N. Baur und Frau D. Puritz vom Franken-Gymnasium eine Kooperation. KollegenInnen, die Unterstützung bzw. Handlungsbedarf in ihren Klassen sehen, melden sich bei den KoordinatorInnen. In regelmäßigen UC (= Unterstützungscenter) werden dann die „Fälle“ vorgetragen und Lösungswege aufgezeigt.
Eine Zusammenarbeit der Mitglieder des Beratungssystems von Bürvenich und unserer Schule ist sinnvoll, da gemeinsam schnelle, problemnahe und praktikable Hilfe angeboten werden kann.
Es gibt offene Beratungsstunden sowohl für die SI als auch für SII. Hierzu stehen zwei unterschiedliche Kolleginnen aus Bürvenich zur Verfügung. Diese arbeiten auch mit den hier ansässigen Grundschulen zusammen und beraten die Unterstufenleiterin bei Zusammensetzung der neuen Klassen. Ein offener Gesprächskreis für die Oberstufe ist angedacht.
1.1. Schulleitung
Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, d.h. auch für einen effektiven Unterricht und die Einhaltung der Schulordnung. Sie schafft den organisatorischen Rahmen für ein wirksames Unterstützungssystem und die Beratungstätigkeit. Sie stellt notwendige Budgetmittel für die Sachkosten zu Verfügung.
1.2. Klassenlehrer/innen
Sie beraten Schüler/innen und Eltern im Rahmen ihrer Fächer und darüber hinaus im Rahmen des Klassenverbandes in Bezug auf Unterricht und Verhalten. Für klassenspezifische Probleme sind sie der erste Ansprechpartner für alle Beteiligten. Hierzu gehören u.a. Beratungsgespräche zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schüler/innen und deren Unterstützung und Betreuung im Rahmen ihres Schullebens sowie die Schullaufbahnberatung und ggf. die Berufsorientierung.
1.3. Fachlehrer/innen
Sie beraten Schüler/innen und Eltern im Rahmen ihres Faches in Bezug auf Unterricht und Verhalten im Unterricht. Dazu gehören Informationen über Fachinhalte, Leistungsstand, Leistungsbewertung sowie Arbeits- und Sozialverhalten. Sie sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner.
1.4. SV-Beratungslehrkraft
Sie berät und unterstützt die Schülervertretung bei ihrer Interessenvertretung, nimmt auf Wunsch an deren Sitzungen teil, begleitet deren Wahlen und berät die Schülervertretung bei den von ihr initiierten Schulveranstaltungen.
2. Beratungslehrer/innen
Grundsätzlich beraten die Schulleitung sowie alle Mitglieder eines Kollegiums. Die Beauftragung zusätzlicher BeratungslehrerInnen unterstützt die Schulleitung / das Kollegium und ermöglicht ihnen dadurch Gewinn und Entlastung im täglichen Berufsleben.
Die Beartungslehrer am Franken-Gymnasium sind / werden ausgebildet durch die Bezirksregierung Köln und zwar in systemischer Beratung / Pädagogik, systemischem Coaching / Organisationsentwicklung, Bogenpädagogik / therapeutisches Bogenschießen, Stressberatung / -training sowie Entspannungspädagogik / -training. Durch Ausbildung im Bereich Mediation ist ein optimaler Austausch mit der schulinternen Streitschlichtung gegeben.
An der Schule sind offiziell noch keine BeratungslehrerInnen ernannt worden, die sich um die Schülerinnen und Schüler kümmern, die Lernschwierigkeiten etc. haben. Es gibt aber
Koordinatoren: Frau N. Baur, Frau D. Puritz (Beratungslehrerin im engeren Sinne), Herr T. Höveler (Beratungslehrer im engeren Sinne) und Frau I. Warrach (Suchtprävention)
Beratungslehrkräfte (Frau D. Puritz und Herr T. Höveler)
Beraterinnen aus Bürvenich
2.1 Grundsätze der Beratungsarbeit
Freiwilligkeit: Beratung kann nicht erzwungen werden. Die von der Schule einzuleitenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bleiben hiervon unberührt.
Vertraulichkeit: Grundsätzliche Voraussetzung ist die Verschwiegenheit
aller Beteiligten über die Beratungsinhalte. Die Wirksamkeit der Verschwiegenheitsklausel erlischt bei Gefahr im Verzuge.
Unabhängigkeit: Um eine angestrebte Objektivität der Beratungsarbeit zu gewährleisten, muss die Beratung weisungsungebunden sein. Beratungslehrer sind daher neutral bzw. allparteilich.
Beratung als Hilfe zur Selbsthilfe: Beratung erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe; die zu Beratenden tragen die Lösungen ihrer Probleme bereits in sich; die Beratung blickt deutlich auf diese Lösung (Lösungsorientierung) und unterstützt dabei, nach den Fähigkeiten zu suchen, mit denen diese Lösung erreicht werden kann (Ressourcenorientierung).
2.2 Tätigkeitsfelder der Beratungslehrkraft
2.2.1 Einzelfallberatung
Beratung von Schüler/-innen in Hinblick auf die Lösung von Verhaltens- und Lernproblemen, wie z.B. Lernschwierigkeiten, Konzentrationsproblemen, Prüfungsangst, Schulangst, Problemen mit den Mitschüler/-innen (ggf. Bullying) oder Lehrern, aggressives Verhalten, Disziplinschwierigkeiten, Beziehungsproblemen und ähnlich gelagerten Problemen, bei denen die Schülerin/der Schüler Gesprächs- und Beratungsbedarf hat.
Trotz gründlicher Ausbildung wird der Beratungslehrer bei spezifischen Problemen (z.B. Essstörungen, sexueller und körperlicher Missbrauch, Drogenproblemen u.ä.) an geeignete Beratungsstellen oder Therapeuten verweisen und die Schüler und deren Eltern ermutigen und motivieren sich dort Hilfe zu holen.
Der Beratungslehrer und ggf. der Schulsozialpädagoge kooperieren miteinander, sodass bei akuten Problemen, beispielsweise von Streit in den Pausen, ein geeigneter Gesprächspartner auf kurzem Wege erreicht werden kann.
Im Bereich der kollegialen Beratung sind mögliche Anlässe: Stress und (drohender) Burn-out, Mobbing, (schwierige) Elterngespräche, Super- und Intervision sowie andere persönliche Konflikte und Belastungen.
2.2.2 Gruppenberatung und Coaching
Die Beratung versteht sich als eine Maßnahme, in der die Beratungslehrkraft Einzelpersonen und/oder kleine Gruppen berät.
Das Coaching dagegen versteht sich als Beratung auf Ebene von größeren Gruppen (Fachschaften, Arbeits- und Entwicklungsgruppen usw.) und ganzen Organisationen/Systemen. Coaching liegt primär im Ressort Organisationsentwicklung, sekundär im Bereich der Konfliktberatung.
2.2.3. Vernetzung
2.2.3.1. Vernetzung innerhalb der Schule
Zwischen den Beratungskoordinatoren (Frau N. Baur, Frau D. Puritz und Herrn T. Höveler) und Frau Dr. Wulf-Hundeck vom Beratungszentrum in Bürvenich besteht ein reger Austausch. Mindestens einmal im Monat findet ein Austausch zwischen ihnen statt. In diesem Gespräch berichten beide Parteien über ihre Arbeit, ihre Ziele, Erfolge und Misserfolge. Des Weiteren wird über die Weiterarbeit innerhalb der Schule diskutiert (s.o.: Unterstützungscenter/UC).
2.2.3.2. Vernetzung außerhalb der Schule
Eine Beratungslehrkraft braucht nicht nur innerschulische, sondern auch außerschulische Partner und verfügt über Kontakte zu lokalen und überregionalen Beratungseinrichtungen (z.B. Jugendamt, schulpsychologischer Dienst etc.) und kann mit ihnen Kontakt aufnehmen.
So treffen sich die BeratungslehrerInnen aller Schulen im Kreis Euskirchen regelmäßig zwei bis drei Mal pro Schulhalbjahr nachmittags im Umfang von 2 bis 3 Stunden beim schulpsychologischer Dienst (Ansprechpartner Herr Dr. Christian), um Erfahrungen in den einzelnen Schulen auszutauschen und neue Impulse zu bekommen. Die Arbeitskreisarbeit leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der einzelnen Beratungskolleg/innen, zur Qualitätssicherung und -entwicklung schulischer Arbeit und zur Fortentwicklung pädagogischen und beraterischen Handelns.
Stand: Juli 2011