3.4.10 Arbeitsplan: Konzeption Schulleitung
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Bereich: Bereichsübergreifend
- Der Schulleiter trägt die Verantwortung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Franken-Gymnasiums. Er vertritt die Schule nach außen. Er leitet die Schule in enger Zusammenarbeit mit dem Ständigen Vertreter. Die in der Schule anfallenden Einzelaufgaben werden lt. Geschäftsverteilungsplan (GVP) aufgeteilt.
Grundlage für die Arbeit der Schulleitung ist das Schulgesetz und die ADO.
Mittelfristige Entwicklungsziele:
- Ergänzung der erweiterten Schulleitung durch Besetzung der lt. GVP offenen Funktionsstellen.
- Regelmäßige Berichterstattung aller Funktionsträger gegenüber der engeren Schulleitung und ggf. den zuständigen
Gremien. [engere Schulleitung: Schulleiter und Stellvertreter; erweiterte Schulleitung: Schulleiter, StV, StD] in der Schulleitungsrunde.
Konkrete Vorhaben:
- Zum besonderen Aufgabenbereich des Schulleiters und des Stellvertreters gehören neben effektiver Organisation und Verwaltung u.a.: Personalführung und
-entwicklung, Schulentwicklung, Beratung, Qualitätssicherung und Evaluation.
- Effektive Schulleitung erfordert eine kontinuierliche und vernetzte Kommunikation zwischen den Verantwortlichen und den verschiedenen Gremien.
- Die erweiterte Schulleitung führt regelmäßige Dienstbesprechungen durch mit den Zielen:
- Planung kurz-, mittel- und langfristiger Termine, Vorhaben und Abläufe;
- Berichte über die Arbeit;
- Erfahrungsaustausch;
- Vorbereitung von Konferenzen;
- Beratung der engeren Schulleitung;
- Anlassbezogene Besprechungen der engeren Schulleitung mit dem Lehrerrat, Vertretern der SV, Vertretern der Schulpflegschaft (mind. halbjährlich );
- Delegation und Teamarbeit wird vom Schulleiter gefördert;
- Eigenverantwortliche Planung delegierter Aufgaben sowie selbständige Umsetzung in Absprache mit der engeren Schulleitung und ggf. zuständigen Gremien;
- Funktionsinhaber sind unmittelbare Ansprechpartner für alle Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches.
Prioritätenstatus:
- Durch Schulgesetz und ADO und ergänzende Erlasse originärer Bestandteil von Schule
Verantwortung: Schulleiter
Beteiligte: Schulleiter, Ständiger Vertreter, Studiendirektoren, sonstige Funktionsträger lt. GVP
Zeitplan: Kontinuierlich
Mittel und Finanzen: Ständiger Vertreter gemäß GVP
Evaluation:
- Regelmäßige Überprüfung in Dienstbesprechungen;
- jährliche Überprüfung des GVP zum Schuljahresbeginn und bei personellen Veränderungen
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