HINWEIS:
Dies ist eine temporäre Nutzerordnung; sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Dies ist aufgrund der raschen Weiterentwicklung der Informationstechnologie unvermeidlich. Jeder Netznutzer am Franken-Gymnasium ist deshalb verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Fassung dieser Ordnung, die auf den schuleigenen Webserver abgelegt wird und unter der Adresse
abgerufen werden kann, zu informieren. Die jeweils aktuelle Version hängt in allen Rechnerräumen aus.
Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler des Franken-Gymnasiums Zülpich im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Systembetreuer.
Schüler, die einen gültigen Benutzerausweis haben, können selbstständig während der üblichen Öffnungszeiten der Schule an speziell dafür vorgesehenen Computern arbeiten.
Benutzerausweise können Schüler, die am Informatikunterricht oder einem EDV-Kurs teilgenommen haben oder den Systembetreuern ihre Qualifikation anderweitig nachgewiesen haben, erhalten. Mit der Annahme des Benutzerausweises erkennt der Schüler die Nutzerordnung an. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss er sich selbst informieren (s.o.).
Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Schülerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet.
Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
Beim Kopieren von Daten sind die Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts genauestens zu beachten.
Versuche, die Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes zu verändern, sowie Versuche der Manipulation an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Sie können zum zeitweisen oder unbegrenzten Ausschluss von der Computernutzung und / oder zu Ordnungsmaßnahmen lt. AschO §14 führen.
Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk (Homeverzeichnis) abgelegt werden. Lokal auf den Rechnern abgespeicherte Daten werden ohne Rückfrage gelöscht.
Für Sicherungskopien (Backups) der persönlichen Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich.
Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Werden an den Rechnern des Franken-Gymnasiums verwendete Disketten auf anderen Rechnern verwendet, so sind diese vorher unbedingt auf Virenbefall zu prüfen. Schadensersatzansprüche können in diesem Zusammenhang gegenüber dem Franken-Gymnasium nicht geltend gemacht werden.
Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung eines Systembetreuers oder Informatiklehrers.
Das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des aufsichtführenden Lehrers oder eines Systembetreuers. Die Nutzer sind zum sparsamen Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.
Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist darüber sofort der aufsichtsführende Lehrer oder ein Systembetreuer zu informieren.
Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich. Es besteht Schadensersatzpflicht gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Für Minderjährige haften in diesem Falle die Eltern.
Informatikraum (Raum 253) / Multimediaraum (Raum 144)
Vorrang haben Klassen und Kurse, die nach Stundenplan die Computerräume nutzen.
Lehrerinnen und Lehrer können – nach Einweisung durch die Systembetreuer – für den Fachunterricht die freien Stunden der betreffenden Räume "buchen" (über das Raumbuchungsmodul im Intranet).
Soweit keine Belegung durch Klassen oder Kurse erfolgt ist, können die Computer während der üblichen Öffnungszeiten der Schule unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler als freie Arbeitszeiten zur Verfügung gestellt werden. Hierzu notwendige Absprachen sind mit den Systembetreuern zu treffen.
Die Benutzung des Lehrerarbeitsbereiches ist nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung und unter Aufsicht eines Lehrers gestattet.
Selbstlernzentren (Raum 053, 045, 261)
Schüler der Oberstufe, die eine Einweisung erhalten haben, haben Zugang zum Rechnerraum und damit Aufenthaltsrecht.
Den jeweiligen Schlüssel erhält ein Schüler / eine Schülerin im Sekretariat gegen Unterschrift. Diese Person ist verantwortlich für den Betrieb im Computerraum (Einhaltung der Nutzerordnung !) sowie nach Arbeitsende für das eventuelle Schließen der Fenster, das Herunterfahren und Abschalten der Rechner und der Bildschirme sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Rechnerraumes. Insbesondere ist der „Schlüsselbesitzer“ dafür verantwortlich, dass weder gegessen noch getrunken wird. Zuwiderhandelnde Schüler(innen) sind des Raumes zu verweisen. Bei Schwierigkeiten ist eine Lehrperson zur Unterstützung heranzuziehen. Der Schlüssel ist unmittelbar nach Arbeitsende im Sekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat geschlossen sein, ist der Schlüssel im Briefkasten neben der Eingangstüre im Verwaltungsflur einzuwerfen.
Der Schlüssel darf in keinem Falle an andere Schüler(innen) weitergegeben werden. Will ein Schüler / eine Schülerin länger im Rechnerraum bleiben als die Person, die den Schlüssel entliehen hat, so muss die Schlüsselübergabe im Sekretariat erfolgen und dort gegen Unterschrift in dem Entleihbuch vermerkt werden.
Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist darüber ein Systembetreuer zu informieren. Dies geht am einfachsten über das Fehlermeldesystem, das auf der Intranetstartseite verlinkt ist
Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden (einzuloggen). Dies ist nur unter dem ihm zugewiesenen Benutzernamen und Passwort gestattet.
Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Benutzernamen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die Konsequenzen.
Der Computer, an dem sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist im eigenen Interesse durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (auszuloggen).
Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist nicht gestattet.
Das von der Schule vergebene Passwort ist daher von Zeit zu Zeit zu ändern, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass andere davon Kenntnis erhalten haben.
Jeder kann sein Passwort über die Startseite des Webbrowsers jederzeit selbst ändern.
Wenn das Passwort vergessen wurde, kann jeder Zeit ein neues Passwort bei einem (beliebigen) Lehrer angefordert werden.
Bei Verdacht des Missbrauchs durch Dritte muss der Nutzer umgehend einen der Systembetreuer in Kenntnis setzen.
Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebsystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. es ist den Systembetreuern möglich zu prüfen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war.
Die Datenkommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Intranet, Internet, etc.) am Franken-Gymnasium wurden von einigen engagierten Schülern und Lehrern in ihrer Freizeit geschaffen und stehen prinzipiell allen ernsthaft daran interessierten Schülern und Lehrern mit den entsprechenden Kenntnissen kostenlos zur Verfügung. Um den weiterhin in der Freizeit stattfindenden Betreuungsaufwand in Grenzen zu halten, sind einige grundsätzliche Regelungen unerlässlich.
Netiquette
Die Netiquette (von "Net-Etikette") ist der "Knigge" im Bereich der Datenkommunikation und enthält Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Gewaltverherrlichung, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten.
Als Grundlage für die Nutzung von Datenkommunikationsmitteln am Franken-Gymnasium dient die Netiquette für Newsgroups des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS). Der Text dieser Netiquette ist im Internet verfügbar:
http://www.afaik.de/usenet/admin/schule
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgend jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Das Franken-Gymnasium ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain des Franken-Gymnasiums. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer unmittelbar mit dem Franken-Gymnasium in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internetzugang des Franken-Gymnasiums zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Aus diesem Grunde hat jede Mail den eigenen, vollständigen Namen (Vor- und Familienname) zu tragen, sowie die von der Schule zugeteilte E-Mail-Adresse. Entsprechendes gilt für den Eintrag in Gästebücher sowie in
Internet-Chats.
Erzeugen von unnötigem Traffic
Der gesamte Datentransfer wird über einen eigenen ISDN-Anschluss abgewickelt. Da jeder Datentransfer (Traffic) die Geschwindigkeit für die anderen Netzteilnehmer im Hause beeinträchtigt, ist die Verursachung von unnötigem Traffic zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für das Laden von Videos oder Audio-Dateien aus dem Internet.
Codieren von E-Mails und Dateien
Das Versenden von verschlüsselten Mails (z.B. mit PGP o.ä.) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines der Systembetreuer gestattet.
Kostenpflichtige Dienste
Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Franken-Gymnasiums einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
Missbrauch
Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Netz beizutragen (hochzuladen), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:
Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen Schaden verursachenden Inhalten;
Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.
Jedem Internet-Benutzer am Franken-Gymnasium ist bekannt, dass im Netz permanent eine Log-Datei geführt wird. Diese zeigt die von jedem Benutzer angesurften Seiten. Die Systembetreuer haben Einsicht in diese Datei und prüfen anhand von Stichproben das Einhalten dieser Richtlinien.
Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Das Franken-Gymnasium ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Ebenso ist untersagt, die installierte Software für private Zwecke zu kopieren.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systembetreuer. Die Systembetreuer haben das Recht, die technischen Daten von E-Mails auszuwerten. Die E-Mail-Ordner der Nutzer können hierzu von der Systembetreuung (und nur von dieser!) eingesehen werden. Dies ist z.B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs (s.o.) besteht.
Jegliches manipulative Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B. "Hacken") ist untersagt.
Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und in Fällen von begründetem Verdacht des Missbrauches ausgewertet werden.
Der Systembereich des Servers ist der Systembetreuung vorbehalten und darf von anderen Personen nicht genutzt werden.
Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe müssen die Passwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden (s.o.).
Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Franken-Gymnasium besteht nicht. Insbesondere gilt dies für Informationen die von Nutzern im Internet selbst bereitgestellt werden (E-Mail, Chat; WWW), da dies einer Öffentlichmachung gleich kommt.
Die Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon aus, dass alle an einer reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert sind. Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes suchen und damit einen wartungsarmen Betrieb verhindern oder sonst wie gegen diese Nutzerordnung verstoßen, verlieren ihre Nutzungsberechtigung. Darüber hinaus kann dies weitere erzieherische und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Insbesondere ein Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann mit schweren Ordnungsmaßnahmen gemäß AschO §14 geahndet werden.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.