Schulordnung des Franken-Gymnasiums Zülpich 

1. Präambel

Das Franken-Gymnasium ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer täglich viele Stunden miteinander verbringen, gemeinsam arbeiten und lernen. 
Nur in einer gesunden, friedlichen und toleranten Atmosphäre kann es gelingen, dass alle ihre kreativen, geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln.

Daraus ergeben sich gleichermaßen Rechte und Pflichten, damit unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden und alle sich wohlfühlen und mit ihrer Schule identifizieren können.

2. Unterricht

Wir tragen alle zu einer angenehmen und das Lernen fördernden Atmosphäre bei. Voraussetzungen hierfür sind die Bereitschaft und das Bemühen, aufeinander einzugehen. Wir vermeiden alles, was den Ablauf des Unterrichtsgeschehens beeinträchtigt. Deshalb vereinbaren wir folgende Regeln:

3. Pausen

Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung aller. Deswegen und aus gesundheitlichen Gründen sollten sich alle Schülerinnen und Schüler während dieser Zeiten im Freien aufhalten.

4. Schulgebäude /-gelände

Alle tragen Mitverantwortung für das Gebäude und Gelände unserer Schule. Daher nutzen wir es so, dass sich keiner gestört fühlt und sich jeder hier wohlfühlen kann.

5. Umgang miteinander

Die persönlichen Bedürfnisse, Gefühle und Eigenarten jedes Einzelnen sollen von uns allen respektiert werden. Dazu gehört auch, dass niemand den anderen beschimpft, beleidigt, bedroht oder gar körperlich angreift.

6. Hausordnung der Stadt Zülpich

Die vom Schulträger erlassene Hausordnung ist automatisch Bestandteil dieser Schulordnung.

7. Schlussvereinbarungen

Diese Schulordnung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern unserer Schule.
Wer die vorstehenden Regeln und Prinzipien missachtet, handelt unsolidarisch, undemokratisch und unsozial.
Entsprechend ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag muss das Franken-Gymnasium auf die Einhaltung der vorstehenden Regeln achten. 

Regelwidriges Verhalten, durch das im Sinne dieser Schulordnung die Interessen anderer beeinträchtigt werden, kann nicht geduldet werden und zieht ggf. die in der ASchO, §§ 13ff, vorgesehenen Maßnahmen nach sich. Sie reichen von der Ermahnung über erzieherische Einwirkungen, wie etwa die Anordnung zusätzlicher Dienste, bis hin zu verschiedenen Ordnungsmaßnahmen - vom schriftlichen Verweis bis zur Entlassung aus der Schule.

Diese Schulordnung tritt am 01.08.2001 in Kraft; sie soll regelmäßig auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden

zurück zur Startseite