Schulordnung des Franken-Gymnasiums Zülpich
1. Präambel
Das Franken-Gymnasium ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer täglich viele Stunden miteinander verbringen, gemeinsam arbeiten und lernen.
Nur in einer gesunden, friedlichen und toleranten Atmosphäre kann es gelingen, dass alle ihre kreativen, geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln.
Daraus ergeben sich gleichermaßen Rechte und Pflichten, damit unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden und alle sich wohlfühlen und mit ihrer Schule identifizieren können.
2. Unterricht
Wir tragen alle zu einer angenehmen und das Lernen fördernden Atmosphäre bei. Voraussetzungen hierfür sind die Bereitschaft und das Bemühen, aufeinander einzugehen. Wir vermeiden alles, was den Ablauf des Unterrichtsgeschehens beeinträchtigt. Deshalb vereinbaren wir folgende Regeln:
- Wir kommen vorbereitet und mit den notwendigen Materialien in den Unterricht und arbeiten aktiv mit.
- Jeder ist verpflichtet, pünktlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten zu erscheinen.
- Beurlaubungen werden rechtzeitig und schriftlich beantragt.
- Bei Erkrankungen von Schülern wird die Schule spätestens am zweiten Tag benachrichtigt. Die schriftliche Entschuldigung der Eltern - bei Volljährigen selbst ausgestellt - bringen Schüler mit, sobald sie wieder zur Schule kommen.
- Essen und Trinken ist in der Regel nur außerhalb der Unterrichtszeiten und -räume gestattet.
- Ist spätestens zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der/die Fachlehrer/in noch nicht bei der Klasse / dem Kurs, so begibt sich der Klassen- / Kurssprecher zum Sekretariat.
- Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im entsprechenden Unterrichtsraum stellen alle Schüler die Stühle hoch, entfernen grobe Verunreinigungen im Raum, schalten das Licht aus und schließen die Fenster. Der Lehrer schließt den Raum ab.
- Private Gegenstände (z.B. Spielzeug, technische Geräte), die für den Unterricht und die Pausen nicht benötigt werden, sind in der Schule nicht zugelassen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sollen Privatgegenstände nicht mit zur Schule gebracht werden.
- Der Betrieb von Handys ist während des Unterrichts sowie in Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Handys müssen in allen Unterrichtsräumen ausgeschaltet sein. Bei Klassenarbeiten / Klausuren müssen Handys während der Arbeitszeit bei der Aufsicht abgegeben werden. Störende Handys können durch die Schule eingezogen werden.
3. Pausen
Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung aller. Deswegen und aus gesundheitlichen Gründen sollten sich alle Schülerinnen und Schüler während dieser Zeiten im Freien aufhalten.
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Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist in den Pausen der Aufenthalt im Erweiterungsbau mit Ausnahme der Fach- und Vorbereitungsräume sowie des Raumes 260 gestattet. Alle Schüler können sich auch im Pädagogischen Zentrum aufhalten; Oberstufenschüler sollten wegen der brandschutzrechtlichen Höchstfrequenz jedoch nur im Ausnahmefall dort bleiben. An Regentagen ist zusätzlich der Aufenthalt in den Fluren des Erdgeschosses erlaubt.
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Schülerinnen und Schüler der Stufen 11 bis 13 unterstützen nach einem festen Plan die Aufsichten im PZ. Alle anderen Schüler müssen ihren Weisungen, die im Rahmen dieses Dienstes gegeben werden, Folge
leisten.
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Schülerinnen und Schüler der Stufen 11 bis 13 sorgen dafür, dass sich in den Pausen ausschließlich Oberstufenschüler im Erweiterungsbau aufhalten. Sie sind für die Ordnung im Erweiterungsbau verantwortlich (Kursräume, Flure und Treppenhaus). Der Ordnungsdienst wird von den Beratungslehrern organisiert.
- Wegen der brandschutzrechtlichen Bestimmungen darf das PZ nur als Aufenthaltsraum dienen, wenn keinerlei Möblierung vorhanden ist. Deswegen müssen für Tage, an denen Veranstaltungen im PZ stattfinden, wegen der aufgestellten Stühle, Sonderregelungen getroffen werden.
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Das Laufen und Spielen ist im gesamten Gebäude wegen der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet.
Aufgrund der besonderen Verantwortung der Schule für die Schüler/-innen der Sek.I ist es ihnen grundsätzlich nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeiten und Pausen zu verlassen. Über besonders begründete Ausnahmen entscheidet der Klassen- oder der aufsichtsführende Lehrer.
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Die Schulhöfe sind nach Aufgaben im Rahmen der Pausenbeschäftigungen geordnet:
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Auf Hof 1 sind Bewegungs- und Laufspiele erlaubt.
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Hof 2 ist für Ballspiele wie Fußball vorgesehen. Diese Ballspiele sind nur mit leichten Bällen erlaubt, bei denen die Verletzungsgefahr gering ist.
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Hof 3 ist Ruhehof. Lauf- und Bewegungsspiele stören hier.
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Auf Hof 4 sind Tischtennis sowie Ballspiele entsprechend den angebrachten Vorrichtungen gestattet.
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Wegen der Verletzungsgefahr ist das Schneeballwerfen sowie das Werfen mit Gegenständen aller Art untersagt.
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Die Benutzung des Kiosks wird durch eine separate Benutzerordnung geregelt.
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Schülerinnen und Schüler der SII dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Mit Verlassen des Schulgeländes erlischt i.d.R. der Unfallschutz.
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Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen unterstützen die Aufsichten bei der Gebäudeaufsicht mit Ausnahme von PZ und Erweiterungsbau. Alle anderen Schüler müssen ihren Weisungen im Rahmen ihres Dienstes Folge leisten.
4. Schulgebäude /-gelände
Alle tragen Mitverantwortung für das Gebäude und Gelände unserer Schule. Daher nutzen wir es so, dass sich keiner gestört fühlt und sich jeder hier wohlfühlen kann.
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Mit der Einrichtung und allen Gegenständen wird pfleglich umgegangen, denn wir respektieren privates und öffentliches Eigentum.
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Wir tragen Verantwortung für die Sauberkeit und Ordnung des Schulgebäudes und des Schulgeländes. Einzelheiten werden durch die Klassen- /Kurslehrer (z.B. Tafel- und Ordnungsdienst) bzw. durch die Schulleitung (z.B. Haus- und Hofdienste) geregelt.
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Die Toiletten werden ausschließlich zu ihren bestimmungsgemäßen Zweck aufgesucht und benutzt.
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Das Befahren des Schulgeländes mit Skateboards, Rollern, Rollschuhen, Inline-Skatern, Fahrrädern u.ä. ist während der allgemeinen Unterrichtszeit wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Im gesamten Gebäude ist dies grundsätzlich untersagt.
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Rauchen ist auf dem Schulgelände nur Oberstufenschülern ausschließlich auf dem Raucherhof gestattet. Auch auf den unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden und von der Schule einsehbaren Flächen sowie dem Bereich vor den Sporthallen ist den Schülerinnen und Schülern des Franken-Gymnasiums das Rauchen untersagt. Im Wechsel sorgen die Schüler der SII für die Sauberkeit des Raucherhofes. Lehrerinnen und Lehrer können in der Raucherecke und im Raucherzimmer rauchen. Eine rauchfreie Schule wäre wünschenswert.
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Der Schülerarbeitsraum wird ausschließlich für Arbeiten, wie Vorbereitung auf den Unterricht, Hausaufgaben, Referate und Facharbeiten genutzt. Unterhaltungen sollen unterbleiben. Rücksichtnahme auf Mitschüler ist selbstverständlich. Näheres regelt eine gesonderte Benutzerordnung.
5. Umgang miteinander
Die persönlichen Bedürfnisse, Gefühle und Eigenarten jedes Einzelnen sollen von uns allen respektiert werden. Dazu gehört auch, dass niemand den anderen beschimpft, beleidigt, bedroht oder gar körperlich angreift.
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Mit körperlicher, aber auch verbaler Gewalt verbundene Auseinandersetzungen, gefährliche Spiele und unbedachtes bzw. unvorsichtiges Verhalten müssen grundsätzlich vermieden werden.
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Gefährliche Materialien und Gegenstände, die nicht im Unterricht benötigt werden, haben in der Schule keinen Platz.
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Bei drohenden Gefahr leistet jeder dem andern unverzüglich Hilfe oder verständigt die aufsichtführenden Lehrer.
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Der Konsum von Alkohol und Drogen ist in der Schule sowie bei allen schulischen Veranstaltungen prinzipiell verboten. Über Ausnahmen bzgl. des Alkoholkonsums im speziellen Einzelfall bei besonderen Veranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz und/oder die Schulleitung.
6. Hausordnung der Stadt Zülpich
Die vom Schulträger erlassene Hausordnung ist automatisch Bestandteil dieser Schulordnung.
7. Schlussvereinbarungen
Diese Schulordnung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern unserer Schule.
Wer die vorstehenden Regeln und Prinzipien missachtet, handelt unsolidarisch, undemokratisch und unsozial.
Entsprechend ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag muss das Franken-Gymnasium auf die Einhaltung der vorstehenden Regeln achten.
Regelwidriges Verhalten, durch das im Sinne dieser Schulordnung die Interessen anderer beeinträchtigt werden, kann nicht geduldet werden und zieht ggf. die in der ASchO, §§ 13ff, vorgesehenen Maßnahmen nach sich. Sie reichen von der Ermahnung über erzieherische Einwirkungen, wie etwa die Anordnung zusätzlicher Dienste, bis hin zu verschiedenen Ordnungsmaßnahmen - vom schriftlichen Verweis bis zur Entlassung aus der Schule.
Diese Schulordnung tritt am 01.08.2001 in Kraft; sie soll regelmäßig auf ihre Durchführbarkeit überprüft
werden
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